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Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 Verordnung vom 23. November 1983 über Bau und Betrieb der Eisenbahnen

Source : Bundesrecht
Code/RS : SR 742.141.1
  • Abkürzung :

    EBG; EBV

  • Bestimmung :

    Art. 23l Abs. 1 EBG; Art. 15f EBV

  • Kurze Beschreibung :

    Veröffentlichung der für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen

  • Art der Bestimmung :

    Verpflichtung zur Zugänglichmachung

  • Status :

    In Kraft

  • Sektor :

    Mobilität, Eisenbahnen

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist

Behörde (BAV)

Begünstigte

Alle, die Informationen über die Eisenbahninfrastruktur benötigen, sowie die Eigentümer und Betreiber von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und Anschlussgleisen.

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Finanzielle Aspekte

Unentgeltlich

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter

Verbindliche Verpflichtung

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten

Registrierung via elektronisches Formular

Ausnahmen und Einschränkungen

Nicht präzisiert

Statische Daten

Format

Nicht präzisiert

Plattform

https://www.rinf-ch.ch/startseite?lang=de

Anmerkungen

Siehe Erläuterungen auf der Website des BAV: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/rinf.html

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist Behörde (BAV)

Begünstigte Alle, die Informationen über die Eisenbahninfrastruktur benötigen, sowie die Eigentümer und Betreiber von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und Anschlussgleisen.

Anknüpfungskriterien für die Schweiz N/A

Finanzielle Aspekte Unentgeltlich

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter Verbindliche Verpflichtung

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten Registrierung via elektronisches Formular

Ausnahmen und Einschränkungen Nicht präzisiert

Zeitliche Komponente Statische Daten

Format Nicht präzisiert

Plattform https://www.rinf-ch.ch/startseite?lang=de

Anmerkungen Siehe Erläuterungen auf der Website des BAV: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/fachinformationen/rinf.html

Erstellung und Haftungsausschluss

Dieser Index wurde im Auftrag des IGE von der Kanzlei id est avocats Sàrl (für den Teil zum Schweizer Recht) und von der Kanzlei Pierstone (für den Teil zum europäischen Recht) erstellt. 

Der Index stellt keine Rechtsberatung dar, und es wird keine Gewähr für seine Vollständigkeit übernommen. 

Weder id est avocats Sàrl, noch Pierstone, noch das IGE oder das EJPD übernehmen eine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen, die auf Grundlage dieses Indexes getroffen werden.