Bundesgesetz vom … über das elektronische Patientendossier (umfassende Revision)
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Abkürzung
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EPDG
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Bestimmung
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Art. 19f ff.
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Kurze Beschreibung
:
Zugriff auf die Daten des elektronischen Patientendossiers zum Zwecke der Forschung und Qualitätssicherung
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Art der Bestimmung
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Recht auf Auskunft über Daten
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Status
:
Entwurf
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Sektor
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Gesundheitswesen, Forschung
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Bund
Begünstigte
Alle
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Nicht präzisiert
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Unverbindlich
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Forschungszwecke
Ausnahmen und Einschränkungen
Siehe Gesetzesbestimmungen
Statische Daten
Format
Strukturiertes Format vorgeschrieben
Plattform
Plattform des EPD
Anmerkungen
Es handelt sich um einen Entwurf (Stand 18.07.2024). Das heutige Recht sieht eine solche Möglichkeit nicht vor.
Erstellung und Haftungsausschluss
Dieser Index wurde im Auftrag des IGE von der Kanzlei id est avocats Sàrl (für den Teil zum Schweizer Recht) und von der Kanzlei Pierstone (für den Teil zum europäischen Recht) erstellt.
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