Verordnung vom 30. November 2018 über das Informationssystem Verkehrszulassung
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Abkürzung
:
IVZV
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Bestimmung
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Art. 18 Abs. 4
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Kurze Beschreibung
:
Datenbekanntgabe durch das ASTRA
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Art der Bestimmung
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Recht auf Veröffentlichung von Daten
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Status
:
In Kraft
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Sektor
:
Verkehr, Mobilität, Verkehrszulassung
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Behörde (ASTRA)
Begünstigte
Öffentlichkeit
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Unentgeltlich
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Unverbindlich
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Keine
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht präzisiert
Statische Daten
Format
Kein Format vorgeschrieben
Plattform
www.siac-opendata.ch Website des ASTRA: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/dokumentation/daten-informationsprodukte/fahrzeugdaten.html
Anmerkungen
Siehe Erläuterungen auf der Website des ASTRA: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/dokumentation/daten-informationsprodukte/fahrzeugdaten.html
Erstellung und Haftungsausschluss
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