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Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister

Source : Bundesrecht
Code/RS : SR 431.02
  • Abkürzung :

    RHG

  • Bestimmung :

    Art. 17 Abs. 3

  • Kurze Beschreibung :

    Weitergabe der Registerdaten für Zwecke der Statistik, Forschung und Planung

  • Art der Bestimmung :

    Recht auf Weitergabe von Daten an Datenempfänger

  • Status :

    In Kraft

  • Sektor :

    Verwaltung (Regierung)

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist

Bundesverwaltung

Begünstigte

Alle

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Finanzielle Aspekte

Entgelt kann verlangt werden

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter

Kein durchsetzbarer Anspruch

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten

Art. 17: 4 Die Empfängerinnen und Empfänger […] müssen die erhaltenen Daten nach Abschluss der Arbeiten dem Bundesamt zurückgeben oder diesem die Vernichtung der Daten schriftlich bestätigen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesamtes zulässig. 5 Das Bundesamt gibt die Daten nur weiter, wenn der Datenschutz sichergestellt ist und die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind.

Ausnahmen und Einschränkungen

Nicht präzisiert

Statische Daten

Format

Kein Format vorgeschrieben

Plattform

N/A

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist Bundesverwaltung

Begünstigte Alle

Anknüpfungskriterien für die Schweiz N/A

Finanzielle Aspekte Entgelt kann verlangt werden

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter Kein durchsetzbarer Anspruch

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten Art. 17: 4 Die Empfängerinnen und Empfänger […] müssen die erhaltenen Daten nach Abschluss der Arbeiten dem Bundesamt zurückgeben oder diesem die Vernichtung der Daten schriftlich bestätigen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesamtes zulässig. 5 Das Bundesamt gibt die Daten nur weiter, wenn der Datenschutz sichergestellt ist und die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind.

Ausnahmen und Einschränkungen Nicht präzisiert

Zeitliche Komponente Statische Daten

Format Kein Format vorgeschrieben

Plattform N/A

Erstellung und Haftungsausschluss

Dieser Index wurde im Auftrag des IGE von der Kanzlei id est avocats Sàrl (für den Teil zum Schweizer Recht) und von der Kanzlei Pierstone (für den Teil zum europäischen Recht) erstellt. 

Der Index stellt keine Rechtsberatung dar, und es wird keine Gewähr für seine Vollständigkeit übernommen. 

Weder id est avocats Sàrl, noch Pierstone, noch das IGE oder das EJPD übernehmen eine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen, die auf Grundlage dieses Indexes getroffen werden.