Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017
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Abkürzung
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StSV
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Bestimmung
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Art. 162
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Kurze Beschreibung
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Zugriff auf die Radondatenbank
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Art der Bestimmung
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Recht auf Bekanntgabe von Daten
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Status
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In Kraft
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Sektor
:
Gesundheitswesen, Forschung
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
BAG
Begünstigte
Forschende
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Nicht präzisiert
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Kein durchsetzbarer Anspruch
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Erfordert den Abschluss einer Datenschutzvereinbarung mit dem BAG. Verwendung zu Forschungszwecken unter gewissen Bedingungen.
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht präzisiert
Statische Daten
Format
Nicht präzisiert
Plattform
N/A
Erstellung und Haftungsausschluss
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