Verordnung vom 30. November 2018 über das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle
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Abkürzung
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ISUV
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Bestimmung
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Art. 17 Ab. 2–3 ISUV
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Kurze Beschreibung
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Bekanntgabe anonymisierter Daten für Auswertungen durch das ASTRA
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Art der Bestimmung
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Recht auf Auskunft über Daten
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Status
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In Kraft
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Sektor
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Verkehr, Mobilität, Verkehrszulassung
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Behörde (ASTRA)
Begünstigte
Organisationen und Privatpersonen
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Entgelt kann verlangt werden
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Kein durchsetzbarer Anspruch
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Erfordert die Unterzeichnung einer Leistungs- und Datenschutzvereinbarung
Ausnahmen und Einschränkungen
Betrifft nur anonymisierte Daten
Statische Daten
Format
Nicht präzisiert
Plattform
Website des ASTRA: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/dokumentation/daten-informationsprodukte/unfalldaten.html
Anmerkungen
Siehe Erläuterungen auf der Website des ASTRA: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/dokumentation/daten-informationsprodukte/unfalldaten/auskunftsschalter/ad-hoc-anfragen.html
Erstellung und Haftungsausschluss
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