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Verordnung vom 21. Mai 2008 über Geoinformation

Source : Bundesrecht
Code/RS : SR 510.620
  • Abkürzung :

    GeoIV

  • Bestimmung :

    Art. 28a

  • Kurze Beschreibung :

    Zugänglichmachung von Geodaten der Stufe A als offene Verwaltungsdaten

  • Art der Bestimmung :

    Möglichkeit der Veröffentlichung von Daten

  • Status :

    In Kraft

  • Sektor :

    Verwaltung (Regierung)

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist

Öffentliche Verwaltung

Begünstigte

Alle

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Finanzielle Aspekte

unentgeltlich

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter

Unverbindliche Anreizmassnahme, kein durchsetzbarer Anspruch

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten

Keine Geobasisdaten dürfen nur mit der Angabe der Quelle wiedergegeben werden (Art. 30 GeoIV). Werden Geobasisdaten weitergegeben, so gelten die Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer auch für die empfangenden Dritten (Art. 31 GeoIV).

Ausnahmen und Einschränkungen

Bei Missbrauch kann die Behörde den Gebrauch einschränken

Nicht präzisiert

Format

Nicht präzisiert

Plattform

Diverse Plattformen, unter anderem map.geologieportal.ch; geo.admin.ch; map.geo.admin.ch, npoc.ch

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist Öffentliche Verwaltung

Begünstigte Alle

Anknüpfungskriterien für die Schweiz N/A

Finanzielle Aspekte unentgeltlich

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter Unverbindliche Anreizmassnahme, kein durchsetzbarer Anspruch

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten Keine Geobasisdaten dürfen nur mit der Angabe der Quelle wiedergegeben werden (Art. 30 GeoIV). Werden Geobasisdaten weitergegeben, so gelten die Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer auch für die empfangenden Dritten (Art. 31 GeoIV).

Ausnahmen und Einschränkungen Bei Missbrauch kann die Behörde den Gebrauch einschränken

Zeitliche Komponente Nicht präzisiert

Format Nicht präzisiert

Plattform Diverse Plattformen, unter anderem map.geologieportal.ch; geo.admin.ch; map.geo.admin.ch, npoc.ch

Erstellung und Haftungsausschluss

Dieser Index wurde im Auftrag des IGE von der Kanzlei id est avocats Sàrl (für den Teil zum Schweizer Recht) und von der Kanzlei Pierstone (für den Teil zum europäischen Recht) erstellt. 

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