Bundesgesetz vom … über die Mobilitätsdateninfrastruktur
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Abkürzung
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MODIG
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Bestimmung
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Art. 6 und weitere Bestimmungen
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Kurze Beschreibung
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Informationsplattform Mobilität (MODI und NADIM)
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Art der Bestimmung
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Verpflichtung zur Zugänglichmachung; Auskunftsrecht
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Status
:
Entwurf
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Sektor
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Mobilität
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Datenlieferantinnen und ‑lieferanten
Begünstigte
Nutzerinnen und Nutzer
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
/
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
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Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
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Ausnahmen und Einschränkungen
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Dynamische Daten
Format
/
Plattform
https://opentransportdata.swiss/de/
Anmerkungen
Laufendes Projekt. Weitere Angaben auf der Website des BAV: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/allgemeine-themen/modi.html
Erstellung und Haftungsausschluss
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