Bundesgesetz vom 17. März 2023 über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben
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Abkürzung
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EMBAG
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Bestimmung
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Art. 10
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Kurze Beschreibung
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Zugänglichmachung öffentlicher Verwaltungsdaten (Open Government Data)
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Art der Bestimmung
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Verpflichtung zur Zugänglichmachung
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Status
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Übergangsfrist [Anmerkung: vgl. Art. 19 Abs. 1 EMBAG: «1 Die Verwaltungseinheiten können den Zugang zu ihren Daten ihren Ressourcen entsprechend etappenweise umsetzen, spätestens jedoch bis drei Jahre nach Inkrafttreten von Artikel 10.»
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Sektor
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Verwaltung (Regierung)
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Zentrale Bundesverwaltung [Anmerkung 1: Die Parlamentsdienste, die eidgenössischen Gerichte und die Bundesanwaltschaft können sich diesem Gesetz oder Teilen davon durch Vereinbarung mit dem Bundesrat unterstellen.] [Anmerkung 2: Ab [einem späteren Datum] kann der Bundesrat Einheiten der dezentralisierten Bundesverwaltung dem Gesetz oder Teilen davon unterstellen; vgl. Art. 2 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 2 EMBAG]
Begünstigte
Offen für alle (keine Einschränkungen)
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Unentgeltlich
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Verbindliche Verpflichtung Kein durchsetzbarer Anspruch [Anmerkung: Das Gesetz ist für die betroffenen Verwaltungseinheiten verbindlich. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf den Zugang zu Daten (Art. 10 Abs. 7 EMBAG)]
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Keine
Ausnahmen und Einschränkungen
Die Verwaltungseinheiten sind nicht verpflichtet, Daten, die vor dem 1. Januar 2024 beschafft oder generiert wurden, zugänglich zu machen (vgl. Art. 19 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 2 EMBAG]. Gewisse Daten werden nicht zugänglich gemacht, namentlich Personendaten und Daten über Unternehmen/juristische Personen, Daten, deren Zugänglichmachung aufgrund einer Gesetzesbestimmung nicht erlaubt ist, und Daten, deren Zurverfügungstellung bedeutende Mittel erfordert
Dynamische Daten; Statische Daten
Format
Maschinenlesbare Form und in einem offenen Format
Plattform
opendata.swiss
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