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Dieser Leitfaden enthält praktische Informationen für Personen, die die Musterverträge zur Übertragung von Sachdaten verwenden möchten. 

Ausserdem begleitet er Sie bei der Auswahl einer der auf dieser Plattform angebotenen Vertragsmodelle.

Was sind Sachdaten?

Daten sind digitale Darstellungen von Handlungen, Fakten oder Informationen. Sie können die Form von Ton-, Bild- oder audiovisuellen Aufzeichnungen annehmen.

Der Begriff Sachdaten bezieht sich auf alle Daten, die keine Personendaten sind.

Personendaten
  • Beziehen sich auf eine natürliche Person.
  • Ermöglichen die direkte oder indirekte Identifizierung dieser Person.
  • Können öffentlich oder vertraulich sein.
  • Unterliegen gesetzlichen Einschränkungen.

Beispiele : Vorname, Nachname, Adresse, Foto, Sprachaufnahme, AHV-Nummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Online-Anmeldeinformationen.

Sachdaten

Enthalten keine Elemente, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.

Beispiele : Stamm- oder Referenzdaten, Metadaten, Kontrolldaten, Transaktionsdaten.

Sachdaten, die Personendaten enthalten, müssen zuvor anonymisiert werden, indem alle Elemente, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, entfernt werden.

Besitzt mein Unternehmen Sachdaten, die verwertet werden können?

Jedes Unternehmen produziert Daten: alle Informationen über seine Aktivitäten, die in verschiedenen Dateitypen und Formaten zusammengefasst sind.

Um herauszufinden, ob Ihre Daten ausgewertet werden könnten, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Werden die Daten immer wieder produziert?
  • Sind die Daten leicht zugänglich?
  • Sind die Daten von guter Qualität?
Wie können Sachdaten für die Nutzung oder Weitergabe aufbereitet werden?

Sachdaten müssen für die Analyse und Interpretation mehrstufig bearbeitet werden, um daraus Informationen zu gewinnen.

All diese Vorgänge tragen dazu bei, die Nutzung Ihrer Datenbank zu optimieren und sie für potenzielle Nutzer interessanter zu machen.

Erhebung

Daten können manuell eingegeben, durch Exportieren einer Quelle kopiert oder mithilfe von Online-Wiederherstellungstools (Plattformen, SaaS) aus einer Online-Lösung extrahiert werden. Dabei kommen zwei Methoden zur Anwendung:

Speicherung

Die Speicherung der Daten erfolgt live über eine Software, in der Cloud oder im Netzwerk.

Strukturierung

Die Daten werden von einer Software oder einem Datenbank-Engine in einem Format strukturiert, das mit den geplanten Analysen kompatibel ist (Tabellen, Zeilen, Spalten).

Bearbeitung

Dieser Schritt umfasst die Bereinigung (Beseitigung von Fehlern und Duplikaten), Vereinheitlichung, Homogenisierung und Formatierung der Daten.

Validierung

Am Schluss wird sichergestellt, dass die Qualität und Genauigkeit der Daten gewährleistet ist.

Induktive Methode

Sie besteht darin, ungefilterte Rohdaten zu sammeln. Diese können dann je nach Bedarf analysiert werden. Der Nachteil dieser Methode ist, dass sie grosse Speicherkapazitäten erfordert und somit mehr Kosten verursacht.

Deduktive Methode

Die Daten werden zu einem bestimmten Zweck gesammelt. Diese Methode erfordert, dass man die Ausgangssituation ermittelt und eine Arbeitshypothese formuliert hat, mit der man die gesuchten Daten herausfiltern kann. Diese Methode ist weniger kostspielig und für KMU am interessantesten.

Wie funktioniert ein Datenaustausch?

Wie wird der Preis festgelegt ?

Derzeit gibt es keine anwendbaren Tarifstandards. Die Musterverträge lassen es den Parteien frei zu entscheiden, ob die Bereitstellung der Daten kostenlos oder kostenpflichtig ist und wie hoch der Preis dafür ist. Die Vergütung sollte Ihre Kosten für die Bereitstellung der Daten berücksichtigen (Kosten für Datenspeicherung, Schulung oder Datenbearbeitung), zuzüglich einer möglichen Marge.

 

Datenspeicherung, Schulung oder Datenbearbeitung), zuzüglich einer möglichen Marge. Eine andere Bewertungsmethode kann auf dem potenziellen Einkommen basieren, das sich aus der Nutzung der Daten ergibt, z. B. indem eine Vergütung in Form eines Prozentsatzes des durch die Nutzung der Daten erzielten Einkommens festgelegt wird (wie bei der Lizenzierung von Rechten an Geistigem Eigentum).

Unabhängig von der gewählten Methode kann der gezahlte Preis mit mehreren Faktoren korreliert werden: dem Umfang der dem Empfänger eingeräumten Rechte (z. B. Exklusivrechte), dem Vorteil, den er daraus zieht, den vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters in Bezug auf die Qualität und Genauigkeit der Daten, der Seltenheit und dem Volumen der Daten sowie der Dauerhaftigkeit und Häufigkeit der Lieferung.

Wie identifiziert man potenzielle Interessenten ?

Ermitteln Sie Fälle, in denen die Daten genutzt werden können, oder Akteure in Ihrer Wertschöpfungskette, die an einer Nutzung Ihrer Daten interessiert sein könnten. Dies vereinfacht eine komplementäre anstelle einer konkurrierenden Nutzung.

Beispiel:

Ein KMU sammelt Daten über seine Produktionsmaschinen und nutzt diese für mehr Effizienz. Sie zu teilen wäre auch eine Option. Beispielsweise mit folgenden Interessenten:

Verkäufer

Damit er Verbesserungen an den Maschinen vornehmen kann.

Wartungsanbieter

Damit er die Ursachen von Problemen besser kennt und effizientere Dienstleistungen anbieten kann.

Worauf sollte man achten ?

In der Schweiz gibt es keine speziellen Regelungen für Sachdaten, aber der internationale Rechtsrahmen entwickelt sich weiter, insbesondere mit dem Data Act der Europäischen Union, der auch in unserem Land seine Wirkung entfalten könnte. Die vom IGE vorgeschlagenen Musterverträge berücksichtigen dies bereits in einigen Punkten (technische Standards, Nutzungsbeschränkungen).

Ausserdem dürften einige Bestimmungen des Schweizer Rechts zur Anwendung kommen (Urheberrecht und Schutz von Software, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Gesetz über den unlauteren Wettbewerb usw.). Darüber hinaus müssen eine Garantieregelung und gegebenenfalls eine Geheimhaltungspflicht vorgesehen werden.

Warum einen Mustervertrag für den Austausch von Sachdaten abschliessen?

Die Menge an Sachdaten wächst mit dem Aufkommen vernetzter Produkte stetig. Aus diesen Daten entsteht Wissen und Gewinn. Indem sie diese teilen, fördern Unternehmen Innovationen, stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt, senken ihre Kosten, steigern ihre Produktivität und profitieren von vielen weiteren Vorteilen. Es sollten mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) diese wichtige Ressource der digitalen Wirtschaft nutzen.

Bis heute gibt es in der Schweiz keine spezifische Gesetzgebung für Sachdaten. Deren Schutz basiert vielmehr auf einem Flickenteppich aus verschiedenen Regelungen, darunter Geschäftsgeheimnisse, unlauterer Wettbewerb und branchenspezifische Vorschriften. In diesem Kontext ist es am besten, einen klaren Rahmen für den Datenaustausch selbst zu definieren – durch den Abschluss eines Vertrags.

 

Da die Erstellung solcher Verträge jedoch komplex sein kann, erleichtert diese Plattform den Prozess, indem sie standardisierte und benutzerfreundliche Vertragsvorlagen anbietet, die im Rahmen der geltenden Gesetzgebung individuell angepasst werden können.

Einige Beispiele :
  • Ein Betreiber einer Produktionslinie kann Daten über die Häufigkeit von Zwischenfällen in der Linie, die Effizienz der einzelnen Stellen, mögliche Überlastungen und den mit jeder Linie verbundenen Energieverbrauch sammeln und daraus Effizienzstatistiken generieren, indem er die betreffenden Daten zusammenstellt.
  • Der Betreiber eines automatischen Bewässerungssystems greift auf die von einer verbundenen Wetterstation gesammelten Daten zu, um die Bewässerungszyklen zu verbessern und sein Angebot in Bezug auf Qualität und Wartung zu erweiternn.
  • Eine Coiffeur-Genossenschaft erhebt eine Reihe von Daten über die Menge und Art der von den Kunden verwendeten Produkte (z. B. Haarfärbemittel, Shampoo, Pflegeprodukte), die Jahreszeiten, in denen diese Produkte mehr oder weniger verwendet werden, und anderes. Sie erwägt, diese Daten den zehn grössten Lieferanten dieser Produkte auf nicht exklusiver Basis anzubieten.
  • Ein KMU, das Wärmepumpen installiert, stellt einem Start-up-Unternehmen die Energieverbrauchsdaten der Pumpen zur Verfügung, um ihm die Entwicklung energieeffizienterer Modelle zu ermöglichen.
Wie schliesst man einen Vertrag für den Austausch von Sachdaten ab?

Es gibt drei Arten des Datenaustauschs und damit auch drei Arten von Musterverträge :

Einseitige Übertragung
  • Punktuell
  • Kostenpflichtig oder kostenlos
  • Möglicher Zugang zu Ergebnissen
Abonnement
  • Regelmässig
  • Kostenpflichtig oder kostenlos
  • Kein Interesse des Dateninhabers an den Ergebnissen
Austausch
  • Bilateral (gegenseitige Synergie)
  • Kostenlos
  • Gegenseitiger Zugang zu Ergebnissen
Einige Beispielen :
  • Ein Hersteller von Werkzeugmaschinen liefert Daten an ein Unternehmen, das Lösungen für die Wartung von Wärmesensoren entwickelt (Einseitige Übertragung).
  • Der Hersteller einer Maschine greift auf die Daten zu, die sich aus den Qualitätstests seiner Kunden ergeben. Mithilfe dieser Daten kann er seine Maschine verbessern (Abonnement).
  • Architekten teilen Informationen zu den Bearbeitungsfristen von Baubewilligungen nach Gemeinde und Jahreszeit (Austausch).

Berücksichtigung verschiedener Kriterien notwendig:

  • Bedürfnisse und Zwecke der geplanten Bearbeitung
  • Typ und Format der bereitgestellten oder gewünschten Daten
  • Garantien (Qualität und Genauigkeit, Sammelmethode, Kompatibilität und Interoperabilität)
  • Kostenlose oder kostenpflichtige Bereitstellung

Alle Musterverträge sind gleich aufgebaut: Sie bestehen aus einem Deckblatt, einer Liste mit Definitionen, einer Reihe von Vertragsklauseln und einer Seite für die Unterschriften. Ausserdem werden verschiedene Optionen in eckigen Klammern angeboten. Wir stellen Ihnen jeweils eine kommentierte Version mit spezifischen Informationen und eine unkommentierte Version zur Verfügung.

So verwenden Sie die Verträge

Warum einen Mustervertrag für den Austausch von Sachdaten abschliessen ?
Was sind Sachdaten ?
Wie können Sachdaten für die Nutzung oder Weitergabe aufbereitet werden ?
Wie funktioniert ein Datenaustausch ?
Wie schliesst man einen Vertrag für den Austausch von Sachdaten ab ?