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Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen

Source : Schweizer Recht (Bund)
Code/RS : SR 251
  • Abkürzung :

    KG

  • Bestimmung :

    Art. 12 und 13

  • Kurze Beschreibung :

    Zwangslizenz bei Wettbewerbsbehinderung

  • Art der Bestimmung :

    Zwangslizenz

  • Status :

    In Kraft

  • Sektor :

    Alle

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist

Unternehmen, das seine marktbeherrschende Stellung missbraucht

Begünstigte

Von Missbrauch betroffenes Unternehmen

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Finanzielle Aspekte

Entgelt kann verlangt werden

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten

Vorliegen schädlicher Wettbewerbsbeschränkungen

Ausnahmen und Einschränkungen

Nicht präzisiert

Nicht präzisiert

Format

Nicht präzisiert

Plattform

N/A

Anmerkungen

Das Kartellrecht (KG) gestattet es der Wettbewerbskommission (WEKO) und den Zivilgerichten, gegen ein Unternehmen vorzugehen, das als marktbeherrschend gilt und diese Stellung missbraucht. Diese Behörden können nicht nur eine Geldstrafe gegen das betroffene Unternehmen verhängen, sondern auch Dritten einen nicht diskriminierenden Zugang zu den Daten gewähren, die sich im Besitz des Unternehmens befinden und als «besonders wichtige Daten» eingestuft wurden. Das Instrument der Zwangslizenzen wird in diesem Zusammenhang in Betracht gezogen, um den Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist Unternehmen, das seine marktbeherrschende Stellung missbraucht

Begünstigte Von Missbrauch betroffenes Unternehmen

Anknüpfungskriterien für die Schweiz N/A

Finanzielle Aspekte Entgelt kann verlangt werden

Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten Vorliegen schädlicher Wettbewerbsbeschränkungen

Ausnahmen und Einschränkungen Nicht präzisiert

Zeitliche Komponente Nicht präzisiert

Format Nicht präzisiert

Plattform N/A

Anmerkungen Das Kartellrecht (KG) gestattet es der Wettbewerbskommission (WEKO) und den Zivilgerichten, gegen ein Unternehmen vorzugehen, das als marktbeherrschend gilt und diese Stellung missbraucht. Diese Behörden können nicht nur eine Geldstrafe gegen das betroffene Unternehmen verhängen, sondern auch Dritten einen nicht diskriminierenden Zugang zu den Daten gewähren, die sich im Besitz des Unternehmens befinden und als «besonders wichtige Daten» eingestuft wurden. Das Instrument der Zwangslizenzen wird in diesem Zusammenhang in Betracht gezogen, um den Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Erstellung und Haftungsausschluss

Dieser Index wurde im Auftrag des IGE von der Kanzlei id est avocats Sàrl (für den Teil zum Schweizer Recht) und von der Kanzlei Pierstone (für den Teil zum europäischen Recht) erstellt. 

Der Index stellt keine Rechtsberatung dar, und es wird keine Gewähr für seine Vollständigkeit übernommen. 

Weder id est avocats Sàrl, noch Pierstone, noch das IGE oder das EJPD übernehmen eine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen, die auf Grundlage dieses Indexes getroffen werden.