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Energiegesetz vom 30. September 2016

Source : Bundesrecht
Code/RS : SR 730.0
  • Abkürzung :

    EnG

  • Bestimmung :

    Art. 59 Abs. 1

  • Kurze Beschreibung :

    Verpflichtung der Unternehmen der Energiewirtschaft zur Veröffentlichung von Daten juristischer Personen

  • Art der Bestimmung :

    Verpflichtung zur Zugänglichmachung

  • Status :

    In Kraft

  • Sektor :

    Energie

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist

Unternehmen der Energiewirtschaft

Begünstigte

Alle

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Anknüpfungskriterien für die Schweiz

Finanzielle Aspekte

Unentgeltlich

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter

Verbindlich

Dynamische Daten

Format

Kein Format vorgeschrieben

Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist Unternehmen der Energiewirtschaft

Begünstigte Alle

Anknüpfungskriterien für die Schweiz N/A

Finanzielle Aspekte Unentgeltlich

Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter Verbindlich

Zeitliche Komponente Dynamische Daten

Format Kein Format vorgeschrieben

Erstellung und Haftungsausschluss

Dieser Index wurde im Auftrag des IGE von der Kanzlei id est avocats Sàrl (für den Teil zum Schweizer Recht) und von der Kanzlei Pierstone (für den Teil zum europäischen Recht) erstellt. 

Der Index stellt keine Rechtsberatung dar, und es wird keine Gewähr für seine Vollständigkeit übernommen. 

Weder id est avocats Sàrl, noch Pierstone, noch das IGE oder das EJPD übernehmen eine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen, die auf Grundlage dieses Indexes getroffen werden.