Verordnung vom 20. September 2013 über klinische Versuche mit Ausnahme klinischer Versuche mit Medizinprodukten und Verordnung vom 1. Juli 2020 über klinische Versuche Verordnung mit Medizinprodukten
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Abkürzung
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KlinV und KlinV-Mep
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Bestimmung
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Art. 67 KlinV und Art. 41 KlinV-Mep
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Kurze Beschreibung
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Öffentlicher Zugang zu Informationen über in der Schweiz durchgeführte klinische Versuche
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Art der Bestimmung
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Verpflichtung zur Zugänglichmachung
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Status
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In Kraft
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Sektor
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Gesundheitswesen, Forschung
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Koordinationsstelle
Begünstigte
Alle
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Nicht präzisiert
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Verbindlich
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Nicht präzisiert
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht präzisiert
Dynamische Daten
Format
Portal
Plattform
https://kofam.ch/de/studienportal/nach-klinischen-versuchen-suchen
Erstellung und Haftungsausschluss
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