Verordnung vom 7. Dezember 1998 über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen
- Abkürzung :
-
Bestimmung
:
Art. 5
-
Kurze Beschreibung
:
Veröffentlichung der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete im Geoportal des Bundes und Veröffentlichung der Geobasisdaten in den öffentlichen Geoportalen.
-
Art der Bestimmung
:
Verpflichtung zur Zugänglichmachung
-
Status
:
In Kraft
-
Sektor
:
Landwirtschaft
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Mit der Anwendung des Gesetzes beauftragte Behörden
Begünstigte
Alle
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Nicht präzisiert
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Nicht präzisiert
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Nicht präzisiert
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht präzisiert
Statische Daten
Format
Nicht präzisiert
Plattform
https://map.geo.admin.ch./#/map?lang=de¢er=2660000,1190000&z=1&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-farbe&topic=ech&layers=ch.swisstopo.zeitreihen@year=1864,f;ch.bfs.gebaeude_wohnungs_register,f;ch.bav.haltestellen-oev,f;ch.swisstopo.swisstlm3d-wanderwege,f;ch.vbs.schiessanzeigen,f;ch.astra.wanderland-sperrungen_umleitungen,f
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